Gütestelle

Das Güteverfahren wird nach den Grundsätzen der Mediation durchgeführt

Die Rechtsanwaltskanzlei Henning Schröder ist als Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) anerkannt.
Der Inhaber der Gütestelle Rechtsanwalt Henning Schröder ist neben seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht als Mediator tätig.

Grundlage des Verfahrens vor der Gütestelle ist die von der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht erlassene Verfahrensordnung.
Die Gütestelle kann zur Vermittlung in Streitigkeiten auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts durch die Parteien angerufen werden. Dazu ist die Stellung eines Antrages erforderlich. Das Güteverfahren wird nach den Grundsätzen der Mediation durchgeführt.

Charakteristika des Güteverfahrens sind:

> Die Lösung des Konflikts obliegt allein den Parteien. Ebenso können die Parteien das Verfahren im Rahmen der Verfahrensordnung und in Absprache mit der Gütestelle weitgehend selbst bestimmen.

> Die Gütestelle moderiert das Verfahren und kann auf Wunsch der beteiligten Parteien Vorschläge zur Beilegung des Konflikts unterbreiten. Diese Vorschläge sind für die Parteien nicht bindend.

> Die Gütestelle ist neutral und darf keine der Parteien anwaltlich vertreten oder rechtlich beraten.

> Die Einleitung eines Güteverfahrens hemmt die Verjährung von Ansprüchen (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sollte aber geprüft werden, ob materiell-rechtliche Ausschlussfristen zu beachten sind.

> Eine von den Parteien gefundene Vereinbarung kann auf Antrag durch das Amtsgericht für vollstreckbar erklärt werden.

> Kommt es im Güteverfahren zu keiner Lösung, haben die Parteien immer noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.